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1818

Änderungen des preußischen Staatsgebiets nach dem Wiener Kongreßbedingte auch eine administrative Neugliederung des Staates. Eine Verordnung vom April 1815 "wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden" teilte das Staatsgebiet in 10 Provinzen ein. Die Reorganisation der Provinzen nahm einige Zeit in Anspruch und war erst 1818 abgeschlossen. Geschaffen wurden als Provinzen: Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Provinz Sachsen, Schlesien, Posen, Westfalen, Cleve-Berg und Niederrhein. (A. Kunz)