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1850

Die Fürstentümer Hohenzollern werden von Preußen übernommen (Vertrag vom 7.12.1849, Gesetz vom 13.3.1850) und als Regierungsbezirk "Hohenzollernsche Lande" der Rheinprovinz angegliedert. Bereit 1834 war das durch Kauf erworbene Fürstentum Lichtenberg ebenfalls der Rheinprovinz zugeschlagen worden. (A. Kunz)