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Karte 268

Die Karte zeigt die Verwaltungsgliederung im Großherzogtum Baden auf der Ebene der Mittelbehörden am 31. Dezember 1819. Baden ist in sechs sog. Kreise, den Main- und Tauberkreis, den Neckarkreis, den Murg- und Pfinzkreis, den Kinzigkreis, den Dreisamkreis sowie den Seekreis, eingeteilt. Diese Verwaltungseinheiten waren französischem Vorbild folgend nach Gewässern benannt worden und lassen sich ihrer in Funktion und Größe (bezogen auf die Fläche des Staatsgebietes) mit den preußischen Regierungsbezirken vergleichen. Eine Sonderstellung nahm die Stadt Karlsruhe ein. Sie war 1819 aus dem Murg- und Pfinzkreis herausgelöst und direkt dem Innenministerium unterstellt worden. Die Kreishauptstädte - und damit auch Sitz der Kreisbehörden - waren Wertheim für den Main-Tauberkreis, Mannheim für den Neckarkreis, Durlach für den Murg- und Pfinzkreis, Offenburg für den Kinzigkreis, Freiburg für den Dreisamkreis und Konstanz für den Seekreis. Die Einteilung in sechs Kreise blieb bis 1831 unverändert.

Bei den Karten zur Verwaltungsgliederung wird aus Gründen der Übersichtlichkeit auf die Darstellung der Flussläufe verzichtet, allein der in Südbaden gelegene Bodensee ist abgebildet. Die Grenzen zwischen Baden, Bayern, Württemberg und der Schweiz war im Bereich des Sees nicht genau festgelegt, weshalb die Staatsgrenzen hier nicht verzeichnet sind. Bei den auf der Karte schraffiert dargestellten Einheiten handelt es sich um gemeinsam verwaltetete Gebiete, sog. Kondominate, zwischen dem Großherzogtum Baden einerseits und dem Königreich Württemberg bzw. dem Großherzogtum Hessen-Darmstadt andererseits. (A. Kunz / B. Johnen)