Karte 608
Sachsen-Altenburg im Deutschen Bund 1826
Bei der Staatsgründung 1826 gehört Sachsen-Altenburg dem Deutschen Bund an.
Im Plenum der Bundesversammlung (Bundestag) führt das Herzogtum eine eigene Stimme.
Im „Engeren Rat“ teilt es sich dagegen eine Stimme mit den anderen herzoglich-sächsischen
Häusern Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Coburg und Gotha. (D. Blume)
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