IEG-MAPS · Server für digitale historische Karten / Server for digital historical maps 

Karte 608

Sachsen-Altenburg im Deutschen Bund 1826

Bei der Staatsgründung 1826 gehört Sachsen-Altenburg dem Deutschen Bund an. Im Plenum der Bundesversammlung (Bundestag) führt das Herzogtum eine eigene Stimme. Im „Engeren Rat“ teilt es sich dagegen eine Stimme mit den anderen herzoglich-sächsischen Häusern Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Coburg und Gotha. (D. Blume)