Karte 612
Sachsen-Coburg und Gotha im Deutschen Bund 1826
Bei der Staatsgründung 1826 gehört Sachsen-Coburg und Gotha dem Deutschen
Bund an. Im Plenum der Bundesversammlung (Bundestag) führt das Herzogtum eine
eigene Stimme. Im „Engeren Rat“ teilt es sich dagegen eine Stimme mit den anderen
herzoglich-sächsischen Häusern Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen
und Sachsen-Altenburg. (D. Blume)
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