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Karte 612

Sachsen-Coburg und Gotha im Deutschen Bund 1826

Bei der Staatsgründung 1826 gehört Sachsen-Coburg und Gotha dem Deutschen Bund an. Im Plenum der Bundesversammlung (Bundestag) führt das Herzogtum eine eigene Stimme. Im „Engeren Rat“ teilt es sich dagegen eine Stimme mit den anderen herzoglich-sächsischen Häusern Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg. (D. Blume)