Karte 641
Reußältere Linie 1820 - Verwaltungsstruktur
Das Fürstentum Reuß-Greiz verfügt nicht über Mittelbehörden.
An Unterbehörden bestehen seit 1815 die Ämter Obergreiz und
Untergreiz – beide mit Sitz in Greiz – sowie Dölau, Burgk und das
Fürstliche Stadtvogteigericht Zeulenroda. Im Jahre 1855 werden die
Ämter Obergreiz, Untergreiz und Dölau zum Justizamt Greiz
zusammengeschlossen. Die Trennung von Verwaltung und Justiz erfolgt 1868.
Gleichzeitig wird für das gesamte Reuß-Greizer Staatsgebiet ein
Landratsamt mit Sitz in Greiz eingerichtet. Das Justizamt Burgk erhält
landsratsamtliche Befugnisse. (D. Blume)
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